Besteuerung

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Juristische Personen/Gesellschaften unterliegen einem 10%igen Steuersatz vom besteuerbaren Reingewinn für ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember)

Die Steuer wird mit der Methode der provisorischen Steuer während des Steuerjahres in zwei Raten bezahlt. Der Ausgleich ist im folgenden Jahr spätestens bis zum Stichtag 1. August zu begleichen.

Aktionäre, die nicht in der Republik Zypern ansässig sind, bekommen Dividenden ohne Abzug von Quellensteuer, 0 % Steuer.
Aktionäre, die in der Republik Zypern ansässig sind, bekommen Dividenden nach Abzug von 20% Steuer.
Eine Einzelperson gilt als ansässig in Zypern, wenn sie einen Wohnsitz für eine Periode von insgesamt 183 Tagen oder darüber hinaus, hat.
Die Steuer ist von der Gesellschaft zu bezahlen und wird dem Aktionär in Rechnung gestellt.

Das steuerpflichtige Einkommen für die Ermittlung der Einkommensteuer inkludiert unter anderem Handelserträge, Einkünfte von abhängigen Dienstleistungen, Renten, Zinsen, Dividenden, Tantiemen usw.
Personen mit Wohnsitz in Zypern sind in Bezug auf ihre weltweiten Einkünfte einkommensteuerpflichtig.
Personen, die keinen Wohnsitz in Zypern haben, werden nur in Bezug auf ihre Einkünfte von Zypern besteuert.

Die ersten Euro 19.500 sind steuerfrei, danach
19.501 – 28.000   @ 20%
28.001 - 36.300    @ 25%
36.301 - 60.000    @ 30%
60.001 – darüber @ 35%